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Arbeitszeitpaket 2018: Auswirkungen für Werber
Zentraler Inhalt der Novelle zum Arbeitszeitgesetz (AZG) und Arbeitsruhegesetz (ARG) ist die Erlaubnis, Mitarbeiter bei besonderem Bedarf künftig bis zu 12 Stunden am Tag beschäftigen zu können. Die Novelle beinhaltet aber nicht nur mehr Flexibilität, sondern auch klare Ablehnungsrechte der Arbeitnehmer für zusätzliche Arbeitsleistungen.
Im Zuge der Änderungen ist auch das Verhältnis der gesetzlichen Regelungen zum bestehenden Kollektivvertrag für Angestellte in Betrieben der Fachgruppe Werbung Wien bzw. zum KV-freien Bereich der Bundesländer und innerbetrieblichen Betriebsvereinbarungen oder Einzelvereinbarungen zu beachten. Die Bundessparte hat für Sie die Eckpunkte des Arbeitszeitpakets aufbereitet.
Hier geht es zur Übersicht (PDF).