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06.07.2017

Mehr Rechtssicherheit durchgesetzt!

Bei drohenden "Umqualizierungen" von Selbstständigen ist nun auch SVA eingebunden - klare Regeln sorgen für rechtliche Sicherheit. Aus für existenzbedrohende Nachzahlungen!

Bei der Versicherungszuordnung von Selbstständigen entschieden bisher die Gebietskrankenkassen im Alleingang. Selbstständige wurden vielfach gegen ihren Willen als Dienstnehmer klassifiziert. Ihren Auftraggebern bzw. nunmehrigen Dienstgebern drohten hohe, mitunter sogar existenzbedrohende Nachzahlungen. Mit 1. Juli 2017 gibt es nun Rechtssicherheit fur Selbständige.

Die Vorteile der neuen Regelung für Selbstständige:

  • Künftig ist die SVA in das Zuordnungsverfahren eingebunden. Bei einer Neuanmeldung zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit werden unklare Fälle schon im Vorfeld anhand einen Fragebogens von SVA und GKK gemeinsam geprüft. 
  • Man kann selbst oder auch als Auftraggeber per Antrag seinen Versicherungsstatus überprüfen und feststellen lassen. 
  • Bei späteren Prüfungen aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA-Prüfung) sind die Entscheidungen über die Versicherungszuordnung bindend, wenn sich nichts verändert hat. 
  • Sollte es tatsächlich zu einer Umqualifizierung kommen, wird die beitragsrechtliche Rückabwicklung vereinfacht. Nachzahlungen für Auftraggeber bzw. nunmehrige Dienstgeber werden durch Anrechnung bereits bezahlter Beiträge deutlich reduziert.

Die neue Regelung schafft von Anfang an sichere Verhältnisse und reduziert finanzielle Risiken für Selbstständige und Auftraggeber.

Unter www.wko.at/erfolge/rechtssicherheit finden Sie alle Details.

Autor

von Create Carinthia


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