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08.04.2021

Österreichischer Werberat: Sanktionen ergänzt und präzisiert

Mit der Veröffentlichung durch den Werberat und der erweiterten Dokumentationspflicht für Unternehmen bei Stopp-Entscheidungen wird das System der Selbstregulierung künftig noch mehr gestärkt.

Der Österreichische Werberat hat seinen Sanktionskatalog erweitert: Entsprechend der Vorgaben des Ende 2020 novellierten KommAustria-Gesetzes, basierend auf der im Dezember 2018 in Kraft getretenen Neufassung der geltenden EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (EU-AVMD-Richtlinie) sieht die neue Verfahrensrichtlinie vor allem bei Stopp-Entscheidungen eine erweiterte Dokumentationspflicht für Unternehmen vor. Dazu kommt eine proaktive Veröffentlichung von Stopp-Entscheidungen durch den Werberat, insbesondere dann, wenn Unternehmen der ÖWR-Aufforderung für Kampagnenstopp oder Abänderung nicht Folge leisten.

"In den vergangenen Jahren haben wir das Mittel des sogenannten 'Naming and Shaming' - also die breite Kommunikation einer Stopp-Entscheidung - kaum angewandt", berichtet ÖWR-Präsident Michael Straberger. "Wir haben uns bewusst gegen das öffentliche Anprangern entschieden", so Straberger. Vielmehr wurde im Sinne der Sprachrohrfunktion des ÖWR eine beratende Position für die werbetreibende Wirtschaft eingenommen. "Bei 90 Prozent der betroffenen Unternehmen konnten wir in zahlreichen Gesprächen die Kritik an der betroffenen Kampagne erklären und somit auch die Akzeptanz für die Entscheidungen aber auch für den Ethik-Kodex herbeiführen."

Autor

von Create Carinthia


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