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Österreichischer Werberat: Topexperten im Ethik Senat
"Der Ethik-Senat stellt in unserem System zur Beschwerdebearbeitung eine Berufungsinstanz dar und ist ein wichtiges Qualitätskriterium", so Michael Straberger, Präsident des Österreichischen Werberats. Im Zuge der Generalversammlung des Trägervereins der Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft wurde der Ethik-Senats neu gewählt und mit Topexperten besetzt.
So konnten Univ. Prof. DDr.in Bernadette Kamleitner, Institutsvorständin Marketing and Consumer Research – WU-Wien, Mag. Paul Pichler, Rechtsanwalt, Paul Pichler-Law Office, Dr. Klaus Kassai, LL.M., Jurist, Dr. Markus Boesch, Rechtsanwalt; Partner bei Ploil Boesch Rechtsanwälte GmbH; Dr. Gerald Ganzger, Rechtsanwalt; Gründungspartner bei Lansky, Ganzger + partner und Dr. Ernst Klicka, Jurist, als Mitglieder gewonnen werden.
Der Ethik-Senat ist als unabhängiger Berufungs-Senat zur Überprüfung der Urteils-Sprüche des Österreichischen Werberates bestellt. Mit anderen Worten: Wird ein Unternehmen durch eine Entscheidung der Werberäte und Werberätinnen aufgefordert seine Werbemaßnahme einzustellen ("Stopp-Entscheidung des Werberates") kann es gegen diese Entscheidung Einspruch erheben. Dieser Einspruch langt beim Ethik-Senat ein und muss innerhalb von drei Werktagen bearbeitet werden.
"Wichtig ist, dass wir Unternehmen die Möglichkeit einräumen, gegen eine Stopp-Entscheidung unserer Werberäte und Werberätinnen stichhaltige Argumente vorzubringen", erklärt Straberger. Doch eines ist dabei zu beachten: "Entscheidungsbasis für den Senat bleibt selbstverständlich der Ethik-Kodex des ÖWR und um das Expertengremium überzeugen zu können, bedarf es mehr als 'standardisierter Floskeln'. Neue Fakten, wissenschaftliche Erkenntnisse oder auch Marktforschungszahlen sind jedem Einspruchswerber anzuraten".
Der neu gewählte Ethik-Senat ist ab sofort aktiv.