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Web-Analysetools im Auge der Behörden

Google Analytics galt bislang für all jene, die die Nutzung und Wirksamkeit von Internetseiten und Online-Kampagnen messen, als Tool der Wahl und als state-of-the-art. Die Non-Profit Organisation "NOYB - European Center for Digital Rights" hat jedoch bei der Datenverschlüsselung und -übertragung durch das Tracking-Tool Verstöße gegen die DSGVO erkannt und EU-weit 101 Beschwerden eingebracht. Die erste Entscheidung der österreichischen DSB ist nun da: Die Standardimplementierung von Google Analytics ist aufgrund des Datenverkehrs in die USA nicht rechtskonform. Und nun? Was Marketer, Informationstechnologen und deren Kunden dabei besonders aufschrecken lässt: Die Entscheidung richtet sich nicht gegen Google selbst. Es ist vielmehr die Implementierung von Google Analytics auf Millionen von Web-Seiten innerhalb der EU, die einen Verstoß gegen die EU-DSGVO darstellt. Kann man Google-Analytics noch nutzen?
Tipps von Kärntner Experten
Marc Gfrerer, IT-Sprecher der WK-Fachgruppe UBIT, sagt dazu: "Wir müssen abwarten, ob andere Datenschutzbehörden ähnliche Entscheidungen treffen." Es gebe noch kein klares Ja oder Nein. Internetjurist Ludwig Notsch aus Klagenfurt gibt dazu Tipps zum aktuellen Stand.
Darf ich jetzt als Unternehmer Google Analytics nicht mehr für meine Webseite verwenden?
Ludwig Notsch: Glücklicherweise gibt es da (noch) kein Ja oder Nein! Das heißt für uns als Unternehmer: Entscheidend sind die Einstellungen der eingesetzten Analysetools sowie die damit einhergehende Beschreibung deren datentechnischer Funktionalität. Dh: Welche personenbezogenen Daten werden erfasst und wofür, sowie ob diese Daten an andere weitergegeben werden ist in der Datenschutzerklärung der Webseite abzubilden.
Warum ist Google Analytics nicht mehr datenschutzkonform?
Ludwig Notsch: Im konkreten Fall geht es um den Datentransfer in die USA ohne vorab entsprechend, zum Beispiel über den Cookiehinweis, zu informieren und eine Zustimmung abzufragen. Der gesamte EWR fällt in den „Anwendungsbereich“ der DSGVO und steht damit für gemeinsam, hohes Datenschutzniveau. Entsprechende Beschwerden wurden bei allen Datenschutzbehörden dieser Länder eingebracht. Insgesamt 101. Ein Ergebnis davon ist der Teilbescheid der österreichischen Datenschutzbehörde, über den gerade heiß diskutiert wird.
Was muss ich als Unternehmer jetzt tun?
Ludwig Notsch: Kontakt mit meinem Datenschutzexperten und meiner Web-Agentur bzw. meinem Programmierer aufnehmen und abklären, ob meine Homepage bereits datenschutzkonform konfiguriert ist. Falls nicht, möglichst rasche Herstellung des rechtskonformen Zustands, da ich als Unternehmer für die Datenschutzkonformität verantwortlich bin und damit auch hafte.
Was sind Cookies und welche darf ich für das Tracking einsetzen?
Ludwig Notsch: Cookies sind kleine Textdateien, die zum Speichern von Informationen in Webbrowsern verwendet werden. Sie dienen sowohl der Wiedererkennung von Webseiten-Besuchern, als auch der Analyse Ihres Verhaltens auf der Webseite selbst. Das als ganz kurze Beschreibung. Sog. "technisch erforderliche" Cookies, die also für das korrekte Darstellen meiner Internetseite unbedingt notwendig sind, dürfen eingesetzt werden. Alle anderen Cookies, insbesondere Cookies die "tracken", also das Webseiten-Besucherverhalten auf meiner Internetseite detailliert "verfolgen" und "protokollieren", bedürfen der aktiven Zustimmung durch meine Internetseiten-Besucher. Zugestimmt wird mittels Mouseclicks.
Abschließende Empfehlung für Unternehmen …
Ludwig Notsch: Man sollte sich die Frage stellen: Nutze ich das Analysetool überhaupt für mein Unternehmen? Generiere ich Leads? Verwende ich die Daten für meinen "digitalen" Unternehmenserfolg? Kann ich das klar mit Ja beantworten heißt es: Die rechtskonforme Umsetzung in meiner Webseite oder meinem Webshop ist unerlässlich! Nutze ich diese Tools nicht und generiere folglich auch keinen Mehrwert daraus (zB die Webseite dient lediglich als digitale "Visitenkarte"), kann ich sie auch einfach deinstallieren.
Noch mehr Infos zum Thema – Veranstaltungshinweis:
Am 17. Februar, 17:00 geht auf Einladung der Bundessparte Information & Consulting und der Fachgruppe UBIT NÖ eine prominent besetzte Expertenrunde folgenden Fragen auf den Grund:
- Worin bestehen die technischen und juristischen Hintergründe dieses Urteils?
- Wer ist von dem Urteil betroffen und muss reagieren?
- Welche Lösungen bieten einen Ausweg?
- Was ist nun kurzfristig zu tun?
Begrüßung: KommR Mag. Angelika Sery-Froschauer, Obfrau der Bundessparte Information und Consulting
Impulsstatement: Ursula Illibauer, Referentin in der Bundessparte Information und Consulting, WKÖ
Expertenrunde: Moderiert von Mag.(FH) Mathias Past, CMC, Obmann der UBIT Niederösterreich diskutieren:
- Max Schrems,Datenschutz-Aktivist, Jurist und Autor, NOYB - European Center for Digital Rights
- Thomas Tauchner, Mitbegründer, Co-CEO und CTO, JENTIS GmbH │ Klaus Müller, Mitbegründer und Co-CEO, JENTIS GmbH
- Alexandra Vetrovsky-Brychta, Geschäftsführerin, FVH Forum Verlag Herkert und Präsidentin des DMVÖ
Seien Sie aktiv via Livestream dabei und melden Sie sich unter www.ubit.at/noe/googleanalytics gleich an (bitte wählen Sie die "Anmeldung als Gast")!
Foto: Dr. Ludwig Notsch © Helge Bauer